Aushang Jugendschutzgesetz
Jeder Betrieb muss einen Aushang des Jugendschutzgesetzes im Gastraum aufhängen.
Das Gesetz muss den aktuellen Stand aufweisen.
Die Aushangpflicht besteht auch dann, wenn Jugendliche sich gar nicht im Betrieb aufhalten dürften, z. B. Raucherlokal, Spielhallen.
Mit dem kostenlosen StarterPaket erhalten Sie auch den Jugendschutzgesetzaushang. Diesen müssen Sie nun gut sichtbar im Gastraum anbringen.
Beachten Sie, dass dieser Aushang immer aktuell sein muss.
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