ToGo und Verpackungen
Einwegkunststoffverbot
Bestimmte Einwegkunststoffprodukte (insbesondere solche aus Plastik) sind in der Gastronomie nicht mehr erlaubt.
Das bedeutet: Diese Produkte dürfen weder verkauft noch an Gäste ausgegeben werden – auch nicht kostenlos.
In der Regel sind diese Produkte im Handel gar nicht mehr erhältlich.
Falls sie dennoch verfügbar sind (z. B. Restbestände oder Lagerware), dürfen Sie diese nicht weiterverkaufen oder neu in den Verkehr bringen.
Folgende Produkte dürfen Sie nicht mehr neu beschaffen oder verwenden:
- Einweg-Besteck aus Kunststoff,
- Einweg-Teller aus Kunststoff,
- Trinkhalme aus Kunststoff,
- Rührstäbchen aus Kunststoff,
- To-Go-Lebensmittelbehälter aus geschäumtem
- Polystyrol (Styropor) und
- Getränkebecher und -behälter aus Styropor.
Mehrwegangebotspflicht
Die Mehrwegangebotspflicht bedeutet, dass gastronomische Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen oder Liefern in Einwegverpackungen aus Kunststoff (Plastik) anbieten, auch eine Mehrweg-Alternative bereitstellen müssen.
Wenn Essen oder Getränke in Plastikverpackungen verkauft werden, muss auch eine wiederverwendbare Verpackung angeboten werden – zum Beispiel eine Mehrwegbox oder ein Mehrwegbecher.
Die Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung (außer ein Pfand, das zurückgegeben wird).
Gäste müssen klar und sichtbar darauf hingewiesen werden, dass sie eine Mehrwegoption wählen können.
Sind die Einwegverpackungen nicht aus Plastik, muss auch keine Mehrwegverpackung angeboten werden (z. B. Pappe), aber Vorsicht: Pizzakartons haben häufig eine Beschichtung, die wiederum aus Kunststoff besteht und selbst, wenn nur ein eine geringe Menge Kunststoff enthalten ist, muss auch eine Mehrwegverpackung angeboten werden.
Kleine Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitenden und max. 80 m² Verkaufsfläche müssen keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten.
Sie müssen aber erlauben, dass Gäste eigene Behälter mitbringen und befüllen lassen.
Auch in diesem Fall sind die Gäste darauf hinzuweisen.
DEHOGA-Mitglieder erhalten Aushänge zu der Mehrwegangebotspflicht zum Herunterladen und Ausdrucken im Servicecenter.