Absatzförderung und Koppelungsverbote
Ausschank alkoholfreier Getränke
Betreiber dürfen alkoholische Getränke nicht in einer Weise anbieten, die den Alkoholmissbrauch oder übermäßigen Alkoholkonsum fördern (z. B. Flatrate-Partys).
Hintergrund ist, dass solche Angebote insbesondere junge Menschen dazu verleiten, möglichst viel Alkohol in kurzer Zeit zu konsumieren, was insbesondere zu gesundheitlichen Risiken (z. B. Alkoholvergiftung) führen kann.
Koppelungsverbote
Bei dem Angebot von Alkohol sind noch weitere Vorgaben zu beachten.
Alkoholfreie Getränke müssen unabhängig von der Bestellung alkoholischer Getränke erhältlich sein.
Alkoholfreie Getränke dürfen nicht teurer gemacht werden, nur weil der Gast keinen Alkohol bestellt.