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Aushang Jugendschutzgesetz

Was Sie im Gastraum Ihrer Gaststätte beachten müssen, lesen Sie hier kurz und kompakt für Sie zusammengefasst.

Jeder Betrieb muss einen Aushang des Jugendschutzgesetzes im Gastraum aufhängen.

 

Das Gesetz muss den aktuellen Stand aufweisen.

 

Die Aushangpflicht besteht auch dann, wenn Jugendliche sich gar nicht im Betrieb aufhalten dürften, z. B. Raucherlokal, Spielhallen.

 

Mit dem kostenlosen StarterPaket erhalten Sie auch den Jugendschutzgesetzaushang. Diesen müssen Sie nun gut sichtbar im Gastraum anbringen.

 

Beachten Sie, dass dieser Aushang immer aktuell sein muss.

Mitglieder werden bei Änderungen über den DEHOGA Newsletter informiert und können den überarbeiteten Aushang herunterladen.

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