Kontaktaufnahme zu Behörden
Prüfung durch das Gewerbeamt
Das Gewerbeamt prüft lediglich Ihre Anzeige zur Betriebseröffnung, keine weiteren Themen wie z. B. baurechtliche Fragen, das Immissionsschutzrecht oder den Denkmalschutz.
Kontaktaufnahme zum Baurechtsamt
Immer dann, wenn Sie bauliche Änderungen an Ihrem Betrieb vornehmen, z. B. Räume umbauen oder den Nutzungszweck von Laden zu Restaurant ändern, sollten Sie sich eigenständig mit Ihrem Baurechtsamt in Verbindung setzen.
Verlassen Sie sich auch nicht auf Angaben eines Vorgängers. Mit der Übernahme des Betriebs sind allein Sie für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, es gibt dort meist keinen Bestandsschutz.
Planen Sie außerdem ausreichend Zeit ein, da die Baubehörden oft weitere Unterlagen anfordern und zur Prüfung zusätzlich Zeit benötigen.
Für DEHOGA-Mitglieder ist die Prüfung ihres Pachtvertrages durch unsere erfahrenen Juristen im Beitrag enthalten. Für sie entstehen keine weiteren Kosten.
Kontaktaufnahme zu weiteren Behörden
Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie sich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Sie beantragen eine Steuernummer und melden gegebenenfalls Ihr Kassensystem an. Diese Schritte sind notwendig, um Ihre Umsätze korrekt zu versteuern.
Gesundheitsamt
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden mit Lebensmitteln arbeiten, ist eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt erforderlich. Zusätzlich benötigen alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, ein Gesundheitszeugnis.
HINWEIS:
Die Infektionsschutzbelehrung müssen Sie regelmäßig wiederholen als sogenannte Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das geht bequem online über die DEHOGA Akademie oder im Rahmen der DEHOGA-Hygieneoffensive vor Ort. So bleiben Sie gesetzlich auf der sicheren Seite und erhalten eine anerkannte Bescheinigung.
Immissionsschutzbehörde
Wenn sich zum Beispiel Lärmprobleme oder Schwierigkeiten bei der Abluft abzeichnen, sollten Sie sich vorab an die Immissionsschutzbehörde wenden.
Denkmalschutzamt
Nutzen Sie ein altes Objekt, das unter Denkmalschutz steht (oder stehen könnte), sollten Sie bei Umgestaltungen auch das Denkmalschutzamt einbeziehen.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Als Unternehmer im Gastgewerbe müssen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der BGN anmelden, um diese gegen Arbeitsunfälle zu versichern.
Feuerwehr / Brandschutzdienststelle
Bei größeren Umbauten oder besonderen Nutzungen wie bei Veranstaltungen oder Großküchen ist eine vorherige Abstimmung mit der Feuerwehr notwendig. Die Feuerwehr prüft Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzepte und die Löschwasserversorgung.
Je nach Objekt kann es notwendig sein, noch weitere Ämter und Behörden zu kontaktieren. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Behörde.
Sie sind sich unsicher, an welche Behörde Sie sich wenden müssen? Als DEHOGA Mitglied unterstützt Sie die Rechtsberatung dabei, die für Sie zuständige Behörde zu finden.
Zuständige Behörde finden
Welche Behörde zuständig ist richtet sich nicht nach Ihrem Wohnort, sondern nach dem Ort Ihres Betriebs.
Die zuständigen Ämter finden Sie über die Suche des Serviceportal Baden-Württemberg. Geben Sie dort den Namen des jeweiligen Amtes z. B. Baurechtsamt und die Postleitzahl Ihrer Betriebsstätte ein.