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Musik- und Tanzverbote

An bestimmten Feiertagen gelten besondere Musik- und Tanzverbote, an die sich das Gastgewerbe halten muss. Erfahren Sie hier außerdem alles über GEMA.

 

Musikverbote

 

An bestimmten Feiertagen dürfen in gastronomischen Betrieben keine Musikveranstaltungen stattfinden, die über den normalen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen.

Das betrifft z. B.:

  • Live-Konzerte,
  • laute Musikbeschallung oder
  • DJ-Veranstaltungen.

Hintergrundmusik ist grundsätzlich zulässig. Achten Sie jedoch darauf, dass sie leise abgespielt wird, damit sich niemand gestört fühlt.

 

Tipp: Stellen Sie sich einen Nachbar vor, der das Fenster offen hat. Dieser sollte die Musik nicht hören können (Zimmerlautstärke).

 

 

Tanzverbote

 

Das Tanzverbot bedeutet, dass keine Tanzunterhaltungen stattfinden dürfen. Gäste dürfen nicht tanzen, auch wenn Musik läuft.

Für die Einhaltung des Tanzverbots tragen die Gastronomen die Verantwortung.

Wenn die Gäste trotz Tanzverbot tanzen, droht den Gastronomen ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.

 

GEMA und Lizenzpflicht

 

Wer in der Gastronomie Musik öffentlich abspielt, z. B. über Radio, TV oder Streaming, muss dafür eine Lizenz bezahlen.

Zuständig ist die GEMA, die dafür sorgt, dass Musiker und Komponisten für ihre Werke vergütet werden.

Die GEMA-Gebühren hängen davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist und ob Sie zusätzlich zur Musik auch große TV-Bildschirme anbieten.

 

Beispiele:

Das kleinste Paket mit Hintergrundmusik kostet bei einer Gastronomie mit 100 Quadratmetern etwa 700 Euro.

Das große Paket mit Musik und TV-Großbildschirm und Streaming beginnt bei der gleichen Räumlichkeit bei etwa 1.850 Euro.

Eine kompakte Übersicht rund um das Thema GEMA finden DEHOGA-Mitglieder als Merkblatt in unserem Servicecenter.

 

Exklusiver Sparvorteil als DEHOGA-Mitglied

 

Der DEHOGA verhandelt für seine Mitglieder vergünstigte Tarife mit der GEMA. Mitgliedsbetriebe erhalten einen Nachlass von 20 %.

Wer beispielsweise ein 250 qm großen Betrieb hat und nur Hintergrundmusik laufen lässt, kein TV oder Videostreaming anbietet und damit das kleinste Paket nutzen möchte, muss mit monatlichen Kosten von rund 200 Euro rechnen.

Bei diesem Tarif spart der Mitgliedsbetrieb mit dem DEHOGA Sparvorteil monatlich 40 Euro. Bei größeren Paketen ist eine deutlich höhere Ersparnis möglich.

 

Mit dem GEMA-Preisrechner ermitteln Sie ganz einfach Ihre individuelle Gebühr.